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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Amatus Kusic und dem jeweiligen Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorliegenden AGB auch dann, wenn Amatus Kusic bei Folgegeschäften den Kunden nicht nochmals auf diese hinweist. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Kunden, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Amatus Kusic. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Kunden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Amatus Kusic besonders hinweisen.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der AGB sind die folgenden Leistungen, die von Amatus Kusic  angeboten werden:

 

  • Fotograf:

    1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

    2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

    3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

    4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

    5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

    6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

 

   • Digital Operator:

Datenhandling am Set und Überwachung der Digitalen Prozesse während dem Fotoshooting.

   • Beleuchter:

Eigenständiger Aufbau von Studioblitzen und Leuchten sowie Erarbeitung von Lichtkonzepten in Absprache mit dem Fotografen / der Fotografin;

soweit im Angebot des Amatus Kusic nicht weitere / andere Leistungen benannt sind.

 

Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, stets unter Einbeziehung dieser AGBs, soweit nicht anders vereinbart. Amatus Kusic schuldet jeweils nur die konkret im Auftrag genannten Leistungen. 

 

3. Zustandekommen des Vertrags

Aufgrund der Bestellung oder Anfrage des Kunden wird Amatus Kusic dem Kunden unverzüglich ein konkretes Angebot über dessen gewünschte Leistungen erstellen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief, Messenger) annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Das konkrete Angebot gilt 7 Tage. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ablauf der Frist an oder nimmt an dem vom Amatus Kusic übermittelten Angebot Änderungen vor, stellt die später abgegebene Zustimmung / die Übermittlung des geänderten Angebots des Kunden wiederum ein Angebot an Amatus Kusic dar, einen Vertrag zu diesen konkreten Konditionen abzuschließen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Amatus Kusic dieses Angebot in Textform annimmt.

 

Verlängerungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags auf Wunsch des Kunden sind möglich, soweit Amatus Kusic die gewünschten Anforderungen erfüllen kann. Über die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten wird Amatus Kusic dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten, dem der Kunde in Textform zustimmen muss. Die Vereinbarung über Ergänzungen und Verlängerungen stellen einen eigenständigen Vertrag dar.

 

4. Absage der Fotoproduktion nach Vertragsschluss

Teilt der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Amatus Kusic mit, dass er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen werde, weil die zugrunde liegende Fotoproduktion nicht stattfindet, oder aufgrund von anderen, außerhalb des Einflussbereichs von Amatus Kusic liegenden Umständen, so wird Amatus Kusic von seinen vertraglichen Leistungspflichten frei.

 

In diesem Fall ist Amatus Kusic berechtigt, eine Stornogebühr wie folgt zu verlangen: Storniert der Kunde oder nimmt er die beauftragte Leistung nicht in Anspruch, beispielsweise, indem auf die Inanspruchnahme des Amatus Kusic während der vereinbarten Auftragszeit gemäß Angebot egal aus welchem Grund nicht in Anspruch nimmt, oder verschiebt er die Arbeit auf einen Tag/Zeitraum, an/in dem die Bearbeitung für Amatus Kusic nicht möglich ist, werden pauschale Stornogebühren geltend gemacht, für die der Kunde folgendermaßen zur Zahlung verpflichtet bleibt:

 

Der Kunde kann bei Amatus Kusic beauftragte Leistungen nicht kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Beginn des reservierten Zeitfensters werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Bei  einer Stornierung innerhalb von 7-3 Tagen vor Beginn des reservierten Zeitfensters werden 30% der Auftragssumme fällig. Bei  einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen - 24 Stunden vor Beginn des reservierten Zeitfensters werden 60 % der Auftragssumme fällig. Diese Gebühren werden, wie oben erwähnt, jedoch nur erhoben, wenn das Verlegen des Auftrages auf einen anderen Zeitraum nicht möglich ist. Amatus Kusic wird sich bemühen, dem Kunden einen anderen Zeitraum anzubieten, was aus zeitlichen Gründen jedoch nicht immer möglich ist. 

 

Sollte der Kunde 24 Stunden vor der beauftragten Leistung die Leistung des Amatus Kusic nicht in Anspruch nehmen werden 100 % der Auftragssumme fällig.

 

Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden in Höhe der vorgenannten jeweils geltenden Stornogebühr sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornogebühr.

 

5. Kosten

Die Kosten der Nutzung/Inanspruchnahme verstehen sich als Tagespauschale, worunter eine Leistungserbringung des Amatus Kusic von 10 Zeitstunden inkl. Pausen verstanden wird. 

 

Im Falle der Vermietung von Equipment ohne eigene Leistungserbringung durch Amatus Kusic wird unter einer Tagespauschale jeweils der Tag der Anmietung (bis 24 Uhr) auch bei nur anteiliger Anmietung an diesem Tag als volle Tagespauschale, ab 0.01 Uhr wird ein Zeitraum von 24 Stunden als Tagespauschale zugrunde gelegt.

 

Die Tagespauschale ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

 

Erfordert das Projekt des Kunden darüberhinausgehende Arbeitszeiten, so sind die geleisteten Mehrarbeitszeiten gesondert zu vergüten:

11. und 12. Zeitstunde: je Stunde 25% der Tagespauschale

13. und 14. Stunde: je Stunde 50% der Tagespauschale

ab der 15. Stunde: je Stunde 100% der Tagespauschale

 

 

6.  Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Amatus Kusic sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Amatus Kusic, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

 

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Amatus Kusic nur, wenn Amatus Kusic gegen die zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten verstoßen hat. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und ist der Höhe nach auf eine Tagespauschale begrenzt.

 

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, für die zwingende gesetzliche Regelungen gelten (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch Amatus Kusic oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für unentgeltliche Leistungen von Amatus Kusic und bei angeforderten Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart waren, wird keine Haftung übernommen.

 

Amatus Kusic übernimmt keine Haftung für Datenverlust.

 

Der Kunde hat während der Fotoproduktion stets im eigenen Interesse für eine häufige und wirksame Datensicherung zu sorgen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht des Kunden, ob die Fotoaufnahmen wirksam gesichert sind, gilt auch im Falle des Einsatzes eines Digital Operators.

 

 

 

7. Schlussbestimmungen

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Als Gerichtsstand wird der Sitz des Amatus Kusic vereinbart.

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen die dem von den Parteien Gewünschtem an nächsten kommt.

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